Checkliste: Orientierung im Notfall mit Rettungskennzeichen
“Der Arbeitgeber hat Vorkehrungen zu treffen, dass sich die Beschäftigten bei Gefahr unverzüglich in Sicherheit bringen und schnell gerettet werden können; dabei ist die höchst mögliche Anzahl der anwesenden Personen zugrunde zu legen. Betriebsfremde Personen sind mit zu berücksichtigen.” (ArbStättV §4, Abs. 4)
Beispielsweise stellt ein Brand mit Verrauchung eine große Unfall- und Gesundheitsgefahr für Arbeitnehmer und Dritte (z.B. Besucher, Gäste, Fremdfirmen) dar. Um nun für wirksamen Arbeitsschutz sorgen und eine Katastrophe vermeiden zu können, muss der Arbeitgeber Rettungs- und Fluchtwege, Rettungseinrichtungen, Sicherheitseinrichtungen sowie Rettungsmittel kennzeichnen. Denn nur dann kann im Notfall das sichere und schnelle Verlassen des Arbeitsplatzes oder des gefährdeten Bereiches allen betroffenen Personen ermöglicht werden.
Die korrekte Kennzeichnung erfolgt anhand von Rettungskennzeichen gemäß ASR A1.3 und BGV A8 aus selbstklebender Folie, stabilem Kunststoff, Aluminium oder aus lang nachleuchtenden Materialien. Mit den Rettungszeichen gemäß ASR A1.3 wird gleichzeitig auch nach BGV A 8 gekennzeichnet, da diese berufsgenossenschaftliche Vorschrift beide Piktogramme erlaubt. Die Arbeitsstättenregel ASR A1.3 konkretisiert die Anforderungen für die Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnungen in Arbeitsstätten. Durch die neue ASR A3.4/3 erkennt der Gesetzgeber auch langnachleuchtende Rettungszeichen an und ermöglicht somit Unternehmen bei hoher Sicherheit deutlich Betriebskosten zu sparen.
Auf der Grundlage einer Gefährdungsbeurteilung können Sie genau abschätzen, ob Ihr Unternehmen alle Vorkehrungen gemäß den Vorschriften getroffen hat.
Gefährdungsbeurteilung und Checkliste für Rettungs- und Brandschutzzeichen am Arbeitsplatz
| Prüfpunkt | JA | NEIN | Mögliche Aktionen |
| Sind alle Erste-Hilfe-Einrichtungen (Verbandskästen, Krankentragen, Augenspüleinrichtungen etc.) dauerhaft und gut sichtbar gem. BGV A8, ASR 1.3, DIN 4844 gekennzeichnet? | Erste-Hilfe-Kennzeichnung nachrüsten gem. BGV A8, ASR 1.3, DIN 4844 Kennzeichnung von
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| Sind alle Brandschutzeinrichtungen (Feuerlöscher, Handbrandmelder, Wandhydranten etc.) dauerhaft und gut sichtbar gem. BGV A8, ASR 1.3, DIN 4844 gekennzeichnet? | Brandschutzschilder und Feuerwehrschilder nachrüsten. Brandschutzschilder und Feuerwehrschilder weisen auf Einrichtungen bzw. Geräte hin, die für das Verhalten im Brandfall wichtig sind. Sie helfen außerdem sich schnell im Notfall orientieren zu können. | ||
| Ist eine Sicherheitsbeleuchtung gem. ASR A1.3 u. BGV A8 vorhanden? | Beleuchtete oder lang nachleuchtende Rettungsschilder nachrüsten. Diese zeigen Mitarbeitern und Besuchern auch bei Dunkelheit den Flucht- bzw. Rettungsweg deutlich an. | ||
| Entsprechen die Rettungswege den Anforderungen an Verkehrswege gem. §17 ArbStättV (vgl. Prüfliste “Verkehrswege”, ASR 17/1,2; ASR 10/1 | Breite und Steigungen von Rampen und Treppen anpassen, eindeutige Verkehrswegekennzeichnung installieren – in Form von Bodenmarkierungen und Absperrungen. | ||
| Sind alle Flucht- und Rettungswege gem. Plan als solche gekennzeichnet und frei begehbar? | Verkehrswege- und Fluchtwegkennzeichnung ergänzen. HEIN fertigt solche Schilder auch ganz individuell gemäß Ihren Anforderungen an. | ||
| Ist sichergestellt, dass die Fluchtwegbreiten (abhängig von der maximal zu erwartenden Anzahl der flüchtenden Personen) ständig eingehalten werden und auch nicht kurzzeitig durch bewegliche Gegenstände eingeschränkt werden? | Mit Bodenmarkierungen und Absperrungen können Sie Fluchtwegbreiten in Ihrem Unternehmen sicherstellen. | ||
| Sind alle Notausgänge und Türen im Verlauf von Fluchtwegen mit einer Hand und mit wenig Kraftaufwand in Fluchtrichtung zu öffnen (EN 179) und gegen Verstellen und Verschließen gesichert | Hinweisschilder für Türen und Räume nachrüsten. Damit stellen Sie sicher, dass Türen und Räume nicht verstellt oder verschlossen werden. Türen und Türschließungen umrüsten, ggf. Panikschlösser oder Türwächter installieren. | ||
| Sind alle Notausgänge als solche von innen und außen gekennzeichnet (gem. ASR 1.3, ASR 2.3, DIN 4844, BGV A8)? | Mit praxisbewährten Rettungsschildern Notausgänge gem. Vorschriften und Normen kennzeichnen. | ||
| Sind alle Beschilderungselemente in ausreichender Größe und klar erkennbar montiert? | DIN 4844 Teil 1, BGV A8 (Schildergrößen, Symbole, Farben) eingehalten? HEIN Industrieschilder fertigt Ihre Rettungskennzeichen gemäß den geltenden Vorschriften. | ||
| Sind bewegliche und feste Hindernisse dauerhaft und gut sichtbar gekennzeichnet? | Hindernisse mit Absperrungen, Absicherungen oder Warnmarkierungsbändern markieren gem. BGV A8 | ||
| Sind Treppen und Stufen dauerhaft und gut sichtbar gekennzeichnet? | Erste, letzte Stufe und Handlauf mit Markierungsbändern, Anti-Rutsch-Belägen oder Hinweisschildern kennzeichnen |
Die genannten Schilder, entsprechende Vorschriften sowie Normen finden Sie in unserem Online-Shop auf: http://www.hein.eu Unsere Experten stehen Ihnen gerne zur Verfügung: Wir garantieren Ihnen individuelle und kostenorientierte Lösungen!