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  • heinindustrieschilder 13:52 am 28. December 2011 Permalink | Melde dich an, um einen Kommentar zu schreiben
    Tags: ,   

    Jahresplaner 2012: HEIN Kalender zum kostenlosen Download 


    Ein ereignisreiches und spannendes Jahr ist zu Ende. Als Dankeschön für das vergangene Jahr erhalten unsere HEIN Kunden einen praktischen DIN A4 Format Jahreskalender zum kostenlosen Download.
    Der praktische HEIN Jahresplaner enthält Monate, Wochentage und die wichtigsten Feiertage. So sind die HEIN Kunden für 2012 stets auf dem neusten Stand.
    Die PDF-Datei mit dem Jahresplaner lässt sich einfach von zu Hause aus oder im Büro ausdrucken. Der übersichtliche DIN A4 Jahreskalender ist für kurze Notizen besonders hilfreich!

    Den Jahreskalender jetzt kostenlos herunterlanden.

     
  • heinindustrieschilder 13:05 am 21. December 2011 Permalink | Melde dich an, um einen Kommentar zu schreiben
    Tags: , Brandschutzzeichen, Rettungskennzeichen,   

    Checkliste: Orientierung im Notfall mit Rettungskennzeichen 

    „Der Arbeitgeber hat Vorkehrungen zu treffen, dass sich die Beschäftigten bei Gefahr unverzüglich in Sicherheit bringen und schnell gerettet werden können; dabei ist die höchst mögliche Anzahl der anwesenden Personen zugrunde zu legen. Betriebsfremde Personen sind mit zu berücksichtigen.“ (ArbStättV §4, Abs. 4)

    Beispielsweise stellt ein Brand mit Verrauchung eine große Unfall- und Gesundheitsgefahr für Arbeitnehmer und Dritte (z.B. Besucher, Gäste, Fremdfirmen) dar. Um nun für wirksamen Arbeitsschutz sorgen und eine Katastrophe vermeiden zu können, muss der Arbeitgeber Rettungs- und Fluchtwege, Rettungseinrichtungen, Sicherheitseinrichtungen sowie Rettungsmittel kennzeichnen. Denn nur dann kann im Notfall das sichere und schnelle Verlassen des Arbeitsplatzes oder des gefährdeten Bereiches allen betroffenen Personen ermöglicht werden.
    Die korrekte Kennzeichnung erfolgt anhand von Rettungskennzeichen gemäß ASR A1.3 und BGV A8 aus selbstklebender Folie, stabilem Kunststoff, Aluminium oder aus lang nachleuchtenden Materialien. Mit den Rettungszeichen gemäß ASR A1.3 wird gleichzeitig auch nach BGV A 8 gekennzeichnet, da diese berufsgenossenschaftliche Vorschrift beide Piktogramme erlaubt. Die Arbeitsstättenregel ASR A1.3 konkretisiert die Anforderungen für die Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnungen in Arbeitsstätten. Durch die neue ASR A3.4/3 erkennt der Gesetzgeber auch langnachleuchtende Rettungszeichen an und ermöglicht somit Unternehmen bei hoher Sicherheit deutlich Betriebskosten zu sparen.
    Auf der Grundlage einer Gefährdungsbeurteilung können Sie genau abschätzen, ob Ihr Unternehmen alle Vorkehrungen gemäß den Vorschriften getroffen hat. (mehr …)

     
  • heinindustrieschilder 14:05 am 13. October 2011 Permalink | Melde dich an, um einen Kommentar zu schreiben
    Tags: , , , pu-schaum, rohrschutzprofil,   

    Das Schutzprofil schützt Mensch und Maschine 

    Das Schutzprofil bzw. Warnprofil ist nahezu überall einsetzbar: Es absorbiert Stöße an hervorstehenden Kanten, Ecken oder Vorsprüngen und Hindernissen. Mit Schutzprofilen wird die Verletzungsgefahr gemindert und Rammschäden an Maschinen, Fahrzeugen, Türkanten und Wänden vermieden. Diese gibt es in den unterschiedlichsten Ausführungen, Farben und Formen. Im Grunde können die Schutzprofile in folgende Ausführungen unterschieden werden:

    • Das Kantenschutzprofil
    • Das Eckschutzprofil
    • Das Flächenschutzprofil
    • Das Rohrschutzprofil
    • Schutzecken zur Ergänzung

    Schutzprofile sind so flexibel, da sie sich an die verschiedensten Umgebungen anpassen können. Erfahren Sie hier mehr über die Anwendungsgebiete und Eigenschaften der Schutzprofile.
    (mehr …)

     
  • heinindustrieschilder 06:32 am 6. October 2011 Permalink | Melde dich an, um einen Kommentar zu schreiben
    Tags: , , , Warnkennzeichen,   

    Warnzeichen für Maschinen – eine Übersicht 

    WarnschildWarnzeichen für Maschinen gibt es in vielen verschiedenen Ausführungen, die sich für die unterschiedlichsten Anwendungsgebiete eignen. Durch korrektes, vollständiges Kennzeichnen von Maschinen und Anlagen können Gefährdungen ausgeschlossen und ein sicheres Arbeitsumfeld für Mitarbeiter geschaffen werden. Hier finden Sie eine Übersicht, welche Sicherheitsschilder es für Maschinen gibt. (mehr …)

     
  • heinindustrieschilder 14:23 am 8. September 2011 Permalink | Melde dich an, um einen Kommentar zu schreiben
    Tags: ,   

    Gefahrstoffe gemäß den Vorschriften kennzeichnen 

    Die GHS-Verordnung ist am 20.01.2009 in Kraft getreten. Nach dem neuen Global Harmonisierten System (GHS) müssen Gefahrstoffe weltweit einheitlich eingestuft und gekennzeichnet werden. In der Europäischen Union wurde dieses System mit der CLP -Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 umgesetzt. Anhang I ist das Hauptelement der CLP-Verordnung, da hier die Merkmale zur Einstufung in die 28 Gefahrstoffklassen sowie die zu verwendenden Kennzeichnungselemente geregelt werden. Den Originaltext der CLP-Verordnung sowie künftige Änderungen findet man unter: http://www.reach-clp-helpdesk.de/reach/de/CLP/CLP.html

    Die Verordnung verpflichtet Hersteller, Importeure und auch den Vertreiber dazu, Gefahrstoffe und Zubereitungen, die Gefahrstoffe enthalten, gemäß ihren gefährlichen Eigenschaften der Gefahrenklasse zuzuordnen (1. Schritt), sie anschließend sicher zu verpacken (2. Schritt), zu kennzeichnen (3. Schritt) und ein Sicherheitsdatenblatt (4. Schritt) zu erstellen. Diese Vorschriften dienen dazu, um die Gesundheit der Arbeitnehmer und der Verbraucher mithilfe der eindeutigen Kennzeichnung zu schützen und gefährlichen Unfällen entgegenzuwirken.

    1. Schritt – Zuordnung:
    Das ist eines der wichtigsten Schritte. Denn wenn der Gefahrstoff in die Gefahrenklasse falsch eingeordnet wird, dann sind zumeist auch die Kennzeichnung, das Sicherheitsdatenblatt und vielleicht auch die Verpackung fehlerhaft. Zuordnung bedeutet, dass dem Gefahrstoff oder der Zubereitung Gefahrenklassen und -kategorien sowie H-Sätze gemäß den Einstufungskriterien im Anhang I der CLP-VO zugeordnet werden. Eine Übersicht über die neue Einstufung nach CLP-Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 finden Sie hier.

    2. Schritt – Verpackung
    Wie die Gefahrstoffe verpackt werden müssen, ist im § 5 der GefStoffV geregelt. Die Verpackungen der Gefahrstoffe und Zubereitungen müssen gemäß der Gefahrstoffverordnung so beschaffen sein, dass der Gefahrstoff nicht auslaufen kann. Sie müssen den zu erwartenden Beanspruchungen standhalten und aus Materialien hergestellt sein, die von den Gefahrstoffen nicht zerstört werden können.

    3. Schritt – Kennzeichnung der Gefahrstoffe
    Bei diesem Schritt kann Ihnen HEIN Industrieschilder GmbH behilflich sein. Denn bei HEIN erhält man Gefahrstoff-Etiketten zur eindeutigen Kennzeichnung der Gefahrstoffe. Auf den Gefahrstoff-Etiketten sind entsprechende Gefahrensymbole gemäß GHS abgedruckt, wodurch eine weltweit verständliche Gefahrenkommunikation möglich wird. Ganz neu im Sortiment sind die vorgefertigten GHS Etiketten, die in Zusammenarbeit mit erfahrenen Chemikern erstellt wurden. Über 80 verschiedene Stoffe sind wählbar und können in drei Formaten – für Gebinde bis einschließlich 500 l – bestellt werden. Die erforderliche Kennzeichnung ist somit schnell, einfach und kostengünstig durchführbar.

    Die Piktogramme auf dem orangefarbigen Quadrat werden durch die neuen Symbole in Rautenform aufgrund der GHS-Verordnung abgelöst.

    Bei HEIN Industrieschilder GmbH erhalten sie auch die Gefahrstoff-Aufkleber mit den neuen Piktogrammen gemäß den GHS/CLP-Verordnungen.

    4. Schritt – Erstellung des Sicherheitsdatenblattes
    Das Sicherheitsdatenblatt wird durch die Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH) geregelt. Seit dem 01.12.2010 ist die Verordnung EU 453/2010 der Kommission zur Änderung des Anhangs II der REACH-Verordnung anzuwenden. Wenn ein Gefahrstoff oder Zubereitung mit gefährlichen Bestandteilen an die Abnehmer geliefert wird, muss immer ein Sicherheitsdatenblatt beigelegt werden. Bei Abgabe an den privaten Endverbraucher, muss kein Sicherheitsdatenblatt beigelegt werden.

    Tipp: Eine praxisgerechte Hilfe zum Gefahrstoffmanagement für kleine und mittlere Unternehmen bietet das Gefahrenstoffinformationssystem „GisChem“ der BG RCI. Es besteht aus mehreren Modulen, die kostenfrei unter http://www.gischem.de angeboten werden. Generell kann das Tool von allen Branchen genutzt werden.

     
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