Wichtige Normänderung! Die neue ASR A1.3 ist in Kraft getreten!
Schon Heraklit wusste, „Panta rhei, nichts ist so beständig wie der Wandel.“ Dies gilt insbesondere auch für den Bereich der Sicherheitskennzeichnung. Die DIN 4844 wurde schon im Oktober 2012 durch die neue DIN EN ISO 7010 abgelöst und nun zieht die ASR A1.3 nach: am 13.03.2013 wurde die neue Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung veröffentlicht und gilt mit sofortiger Wirkung für alle Arbeitsstätten in Deutschland. Die BGV A8 verliert dadurch mit sofortiger Wirkung ihre Gültigkeit.
HEIN hat die Änderungen für Sie knapp zusammengefasst:
- Die ASR A1.3 Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung wurde überarbeitet und trat am 13.03.2013 in Kraft.
- Die neue ASR A1.3 enthält die Symbole der DIN EN ISO 7010, welche im Oktober 2012 veröffentlicht wurde.
- Die BGV A8 war nur noch bis zur Veröffentlichung der neuen ASR A1.3 gültig.
- Die DIN 4844 verliert zunehmend ihre Bedeutung in der Kennzeichnung. Alle relevanten Sicherheitskennzeichen werden zukünftig über die DIN EN ISO 7010 geregelt.
Unsere Empfehlung:
Kennzeichnen Sie gemäß neuer ASR A1.3/DIN EN ISO 7010!
Dies gilt besonders für Neu- oder Anbauten sowie komplette Etagen. So sind Sie auf der sicheren Seite und für die Zukunft bestens gerüstet.
Ein kleiner Hinweis: Bitte setzen Sie keine Schilder unterschiedlicher Normen ein, da sich die Zeichen teilweise stark voneinander unterscheiden. Dies könnte zu Verwirrung, Unsicherheit und im Ernstfall zu schwerwiegenden Konsequenzen führen.

Die neue ASR A1.3 ist ab sofort gültig!
Wir haben für Sie alle neuen Sicherheitszeichen der ASR A1.3/DIN EN ISO 7010 auf einer Seite zusammengestellt – klicken Sie rein!
Selbstverständlich steht Ihnen unser Berater-Team unter Tel. 07261 – 952 777 sehr gerne zur Verfügung.

Die regelmäßige Wartung und Überprüfung von Maschinen und Anlagen leistet einen erheblichen Beitrag zur betrieblichen Sicherheit. Die Prüfung sämtlicher Betriebsmittel schützt Ihre Mitarbeiter und verlängert zudem die Funktionsdauer von Maschinen und Anlagen. Zur korrekten Kennzeichnung geprüfter Betriebsmittel erhalten Sie bei der HEIN Industrieschilder GmbH gemäß gesetzlich vorgeschriebenen Prüfungen zur Unfallverhütung und Qualitätssicherung eine große Auswahl an Prüfplaketten, die sich für unterschiedliche Einsatzzweck eignen. Auf vielfachen Kundenwunsch hin, sind wir nun in der Lage, Ihnen erstmals die „Prüfplakette zum Anhängen“ zu präsentieren!